Verpackungshinweise
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, das wir unentgeltlich zurücknehmen. Damit stellen wir die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden. Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich abgeben. Bitte beachten Sie diese Hinweise im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit Ressourcen.
Rückgabe von Verpackungsmaterial